Veranstaltung: | Landesdelegiertenrat 03.11.2018 in Schönebeck LV LSA |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesverband (dort beschlossen am: 03.11.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 14.11.2018, 17:29 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A-6NEU: Einsetzung einer Satzungs- und einer Strukturkommission
Antragstext
Der Landesdelegiertenrat beschließt die Einsetzung einer Satzungskommission.
Besetzt wird diese Kommission paritätisch mit zwei Mitgliedern aus dem
Landesvorstand, drei Mitgliedern aus den Kreisvorständen und drei
Basismitgliedern und einem Mitglied der Grünen Jugend Sachsen-Anhalt. Beratend
wird der Kommission ein Mitglied des Landesschiedsgerichts zur Seite stehen.
Die Kommission evaluiert die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt
und erarbeitet Verbesserungs- und Änderungsvorschläge, die nach Abschluss der
Beratungen vorgelegt werden.
Der Landesdelegiertenrat beschließt die Einsetzung einer Strukturkommission.
Diese Kommission wird paritätisch mit zwei Mitgliedern aus dem Landesvorstand,
drei Mitgliedern aus den Kreisvorständen und drei Basismitgliedern und einem
Mitglied der Grünen Jugend Sachsen-Anhalt besetzt.
Die Kommissionen evaluiert die formellen und informellen Strukturen von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt und erarbeitet Verbesserungs- und
Änderungsvorschläge, nach Abschluss der Beratungen vorgelegt werden.
Die Kommissionen sollen im regelmäßigen Austausch miteinander stehen und sich
gegenseitig mit Vorschlägen beraten.
Die Besetzung der Kommissionen wird beim LDR am 22. Februar 2019 gewählt, bis
dahin sind Bewerbungen möglich. Eine Bewerbung ist pro Person nur für jeweils
eines der Gremien möglich. Es sollen dabei möglichst alle Kreisverbände
vertreten sein.
Begründung
Die Satzung des Landesverbandes stellt, ebenso wie die formellen Strukturen, die politische Arbeitsfähigkeit von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sicher.
Aus sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ergibt sich mitunter neuer oder bisher nicht beachteter Regelungsbedarf in unserer Parteisatzung (zum Beispiel im Verhältnis Frauenstatut <–> LSBTTI*). Dazu kommen Regelungen, die kaum mehr angewendet werden oder überholt sind. Das Einsetzen einer Kommission für die Evaluation der Satzung beteiligt die gesamte Partei auf allen Ebenen an diesem Prozess.
Veränderte Rahmenbedingungen und sich ändernde Herausforderungen führen ebenso dazu, dass wir die Strukturen unserer Partei auf den Prüfstand stellen möchten. Überlegungen zu Zusammenschlüssen von Kreisverbänden einerseits und die Arbeit in Regionalgruppen (ohne satzungsgemäße Entsprechung) andererseits zeigen beispielhaft auf, dass das Überdenken von Strukturen zu sinnvollen konkreten Lösungen führen kann. Wir sind inzwischen der einzige Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der ohne Parteirat arbeitet, dabei erscheint dieses strategische Kommunikationsgremium gerade in Zeiten von Regierungsbeteiligung äußerst sinnvoll. Diese Fragen und andere soll die Strukturkommission erarbeiten und beantworten.