Dieser Sachstand ist überholt. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Verordnung am 01.08.2017 gilt der Baustoff wieder nicht mehr als Sondermüll.
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https://www.bmu.de/meldung/langfristige-regeln-zur-entsorgung-hbcd-haltiger-abfaelle/
Antrag: | Gesund und nachhaltig bauen und wohnen |
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Antragsteller*in: | Jens Kiebjieß (KV Harz) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 18.10.2018, 15:34 |